Was passiert mit nicht abgeholten Gewinnen?

Wusstest du, dass jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge an nicht beanspruchten Gewinne in Form von Sonderauslosungen wieder ausgeschüttet werden? Für dich als Lottospieler ist eine Sonderauslosung natürlich immer eine tolle Gelegenheit: ohne Mehreinsatz eine zusätzliche Chance auf einen extra Gewinn.

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Feste Abholungsfrist für Lotto Glückspilz

Es bedeutet aber auch, dass viele Glückspilze ihre Gewinne nicht abgeholt oder im schlimmsten Fall nicht einmal erfahren haben. Besonders ärgerlich ist es, wenn man seine Lottoquittung verlegt hat, diese nicht wiederfindet und sich die Abholfrist für den Lottogewinn dem Ende nähert.

Wie viel Zeit habe ich insgesamt einen Gewinn einzulösen?

Seit 2016 gilt für LOTTO 6aus49 und Eurojackpot die gleiche gesetzliche Regel: Jeder Lottogewinner hat 3 Jahre lang Zeit seinen Gewinn geltend zu machen - d.h ihn sich auszahlen zu lassen - bevor dieser sich drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem gespielt wurde, verjährt/verfällt. Bei höheren Jackpots räumen die Lotteriegesellschaften den glücklichen Gewinnern auch mal eine längere Zeitspanne bis zur Verfallsfrist ein.

Mit dem Lotto Scanner kannst du schnell mal den Lottogewinn prüfen

Der Lotto Scanner sorgst du dafür, dass schnell die Zahlen und Quoten checken kannst. Wenn du also gewinnst, bist du bestens gewappnet und kannst dann auch im Kiosk deines Vertrauens deine Gewinne auszahlen lassen, bevor sie nach 6 Monaten nur noch über ein kompliziertes Formular ausgezahlt werden können. Hand auf’s Herz: Bei 2,41 € Gewinn ärgert man sich extra Aufwand betreiben zu müssen.

Was passiert mit nicht abgeholten Millionen?

Wurde ein Lottogewinn nicht rechtzeitig abgeholt - d.h innerhalb der drei Jahre bis zu seiner Verfallsfrist -  passiert folgendes:

1. Alle Gewinnsummen bis zu 100.000 € fließen automatisch in die nächste Jackpot-Ziehung und machen diesen noch attraktiver.

2. Nicht abgeholte Gewinne über 100.000 € kommen dem sogenannten Ausgleichsfonds für Sonderauslosungen zu Gute. Hierüber können bis zu dreimal in einem Kalenderjahr die verbliebenen Gewinne als Zusatzgeld verlost werden, manchmal auch in materieller Form als Autos oder Traumhäuser.

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